Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

Mit den unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI) von Metromess haben Sie Ihren Energieverbrauch stets im Blick. Gemäß den Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie (EED) bieten wir Ihnen eine transparente und benutzerfreundliche Lösung, um Ihre Verbrauchsdaten regelmäßig einzusehen und frühzeitig Einsparpotenziale zu identifizieren.

Ihre Vorteile:

  • Regelmäßige Updates: Erhalten Sie monatlich detaillierte Berichte über Ihren Verbrauch an Heizenergie und Warmwasser.
  • Bewusst Energie sparen: Durch die regelmäßige Einsicht in Ihre Verbrauchsdaten können Sie Ihren Energieverbrauch gezielt anpassen und Kosten reduzieren.
  • Umweltbewusstsein fördern: Durch eine bewusste Nutzung von Ressourcen tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei.
  • Rechtskonformität: Unser uVI-Service erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung und der EED.

Wie funktioniert die uVI?

Dank unserer modernen Funk-Messtechnik werden Ihre Verbrauchsdaten automatisch erfasst und sicher verarbeitet. Sie erhalten die Informationen übersichtlich aufbereitet – entweder per E-Mail oder in Ihrem Online-Portal.

Warum Metromess?

Mit Metromess setzen Sie auf innovative Technik und zuverlässigen Service. Unsere unterjährigen Verbrauchsinformationen ermöglichen es Ihnen, Energie smarter zu nutzen und sich optimal auf die Jahresabrechnung vorzubereiten.

Entdecken Sie, wie einfach Energiemanagement sein kann – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Wie liefern Antworten zur uVI.

FAQ – Häufige Fragen zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI).

1. Wann und für wen ist die Bereitstellung der uVI verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Vermieter, deren Immobilien über fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte verfügen, ihren Mietern monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Für Immobilien, die noch keine fernablesbare Ausstattung haben, besteht eine Frist zur Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2026.

2. Was geschieht, wenn die uVI nicht bereitgestellt wird?
Vermieter, die ihren Mietern keine monatliche Verbrauchsinformation bereitstellen, riskieren Kürzungen bei den Heizkosten. Laut Heizkostenverordnung können Mieter die Heizkostenabrechnung um 3% reduzieren, wenn keine uVI zur Verfügung steht.

3. Welche Angaben umfasst die uVI?
Die uVI zielt auf maximale Transparenz und Vergleichbarkeit der Verbrauchswerte ab. Sie enthält Angaben zum monatlichen Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser in Kilowattstunden. Zudem bietet die uVI-Vergleichswerte, indem sie den aktuellen Verbrauch den Werten eines Durchschnittsnutzers, dem Verbrauch des Vormonats und des gleichen Monats im Vorjahr gegenüberstellt.

4. Werden in der uVI die Messwerte der einzelnen Geräte angezeigt?
Nein, der Gesetzgeber schreibt eine einheitliche Angabe des monatlichen Verbrauchs in Kilowattstunden vor. Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Anzeigewerten einzelner Messgeräte ist somit nicht vorgesehen.

5. Fallen durch die uVI zusätzliche Kosten für die Mieter an?
Die Erstellung und Bereitstellung der uVI gilt als Betriebskosten für die zentrale Heizungsanlage. Diese Kosten dürfen im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden.

6. Wird durch die uVI die jährliche Heizkostenabrechnung ersetzt?
Nein, die uVI ersetzt die Heizkostenabrechnung nicht. Sie dient lediglich der Transparenz und Information der Mieter, um monatliche Verbrauchswerte nachvollziehen und vergleichen zu können. Kostendaten enthält die uVI nicht, die jährliche Kostenverteilung erfolgt weiterhin über die Heizkostenabrechnung.

7. Was ist das Metromess Mieterportal?
Das Metromess Mieterportal ist eine Cloud-basierte Plattform, die es ermöglicht, die Nutzerdaten einer Immobilie effizient zu verwalten. Über API-Schnittstellen kann das System mit verschiedenen Verwalter-Softwares verbunden werden. Die Verbrauchsdaten der Mieter werden hier erfasst und gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur uVI verarbeitet und bereitgestellt.