Geräte-Finanzierung Für kalkulierbare Daten in jeder Hinsicht.
Metromess bietet eine flexible Mietlösung für alle Messgeräte, die Sie für Ihr Gebäudemanagement benötigen. Mit unserer Mietoption entfallen hohe Anfangsinvestitionen. Wir kümmern uns um die vollständige Installation, während Sie lediglich die Mietgebühren entrichten.
Ein weiterer Vorteil: Die Mietkosten für Messgeräte zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage. Diese Kosten können im Rahmen der verbrauchsabhängigen Abrechnung auf die Nutzer (Mieter) umgelegt werden.
Drei Finanzierungsvarianten für Zähler-Technik.
Optionen zur Finanzierung:
Immer mehr Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften entscheiden sich für die Anmietung von Erfassungsgeräten, da sie damit moderne Mess- und Erfassungssysteme nutzen können, ohne eine hohe Anfangsinvestition zu tätigen. Als Vermieter oder Besitzer brauchen Sie sich weder um künftige Modernisierungen der Geräte noch um Prüfintervalle oder Austauschtermine zu kümmern.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Messtechnik auf moderne Verbrauchserfassung mit Funktechnologie umstellen oder Ihr Gebäude mit Rauchwarnmeldern ausstatten möchten – durch das Mietmodell vermeiden Sie hohe Anschaffungskosten und profitieren dennoch von aktueller Gerätetechnologie.
Es ist wichtig zu wissen, dass Messgeräte wie Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmezähler sowohl zur Miete als auch zum Kauf angeboten werden. Die Heizkostenverordnung erlaubt beide Optionen. Voraussetzung für die Umlagefähigkeit der Mietkosten ist, dass die Mieter rechtzeitig informiert werden und eine Mehrheit nicht innerhalb eines Monats widerspricht.
Günstig und transparent – das Mietmodell:
- Die Erfassungsgeräte bleiben im Besitz von Metromess.
- Metromess übernimmt im Mietvertrag die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit und Betriebsbereitschaft der Geräte.
- Bei Störungen sind Reparaturen oder der Austausch der Geräte über den Mietvertrag abgedeckt.
- Die Kosten für die gemieteten Geräte sind umlagefähige Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage und werden entsprechend auf die Mieter verteilt.
- Für eichpflichtige Geräte sorgt Metromess im Rahmen des Mietvertrags rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist für den Austausch, wodurch die Ausstattung stets den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Kauf mit Rund-um-Sorglos-Wartungsvertrag:
- Nach dem Kauf geht das Eigentum an den Geräten an den Käufer über.
- Metromess übernimmt im Rahmen eines Wartungsvertrags die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Funktionalität der Geräte.
- Reparatur- oder Austauschkosten im Falle eines Defekts werden durch den Wartungsvertrag gedeckt.
- Die Wartungskosten können als umlagefähige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
- Metromess sorgt im Wartungsvertrag dafür, dass eichpflichtige Geräte fristgerecht ausgetauscht werden, damit die Technik gesetzlich auf dem neuesten Stand bleibt.
Klassischer Kauf mit Eigenwartung:
- Der Käufer wird nach Bezahlung Eigentümer der Geräte und trägt die Verantwortung für deren Funktion und Wartung.
- Im Falle eines Defekts sind Reparaturen oder der Austausch auf eigene Kosten durchzuführen.
- Der Eigentümer muss sich selbst um den rechtzeitigen Austausch eichpflichtiger Geräte kümmern, wenn die Eichfrist abläuft.
Die Kosten für den Austausch dieser Geräte trägt der Eigentümer.
Gerne beraten wir Sie zu den Finanzierungsvarianten und finden mit Ihnen gemeinsam die Option heraus, die ideal zu Ihren Anforderungen passt.