Neue Regelungen der Heizkostenverordnung:

Verbrauchsabrechnung jetzt auch für Wärmepumpen

Zum 1. Oktober 2024 sind neue Bestimmungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV, auch „HKVO“ genannt) in Kraft getreten, die eine Neuregelung der Abrechnung von Wärme und Warmwasser für Mehrfamilienhäuser einführen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten auch für Gebäude, die mit Wärmepumpen beheizt werden. Diese Regelungen, die bisher bereits für Erdgas- und Ölheizungen sowie für Fernwärme verpflichtend waren, werden nun auf Wärmepumpen ausgeweitet. Da Wärmepumpen eine immer wichtigere Rolle bei der Energieversorgung spielen, sorgen diese Anpassungen für eine verbesserte Transparenz in der Nutzung von Wärme und Warmwasser

Abschaffung des Wärmepumpenprivileg

Die überarbeiteten Regelungen der HeizkostenV betreffen sowohl die Abrechnungspflicht als auch die Ausstattungspflicht mit entsprechenden Erfassungsgeräten:

  • Paragraph 7 der HeizkostenV wurde angepasst und erweitert die umlagefähigen Kosten um die „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“.
  • In Paragraph 9 der HeizkostenV werden Wärmepumpen explizit als Energiequelle aufgeführt, deren Kosten für die kombinierte Erzeugung von Wärme und Warmwasser verteilt werden müssen.
  • Paragraph 11 hebt das sogenannte Wärmepumpen-Privileg auf, indem Wärmepumpen aus der Liste der Ausnahmen entfernt werden, für die bislang keine verbrauchsabhängige Abrechnung erforderlich war.
  • Nach der Änderung in Paragraph 12 der HeizkostenV müssen bis spätestens Ende September 2025 alle Gebäude, die mit Wärmepumpen beheizt werden, mit geeigneten Zählern ausgestattet werden, um eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu ermöglichen.
  • Rechte und Pflichten: Schimmelbefall in der Wohnung
    24.09.2024
  • Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit rückt auch die Heizsaison näher, was leider das Risiko von Schimmelbildung in Wohnräumen erhöht. Mieter und Vermieter sollten sich gut über ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten informieren, um im Fall eines Schimmelbefalls richtig zu handeln.